Diskussion:Importbestimmungen
Aus AmeisenWiki
Hallo,
Ameisen gelten nach Deutschem Recht genausoviel wie eine Hand voll Sand wenn man sie aus dem Urlaub mitbringt oder importiert. Das will kein Mensch wissen ob Du Ameisen importierst oder nicht, das gilt übrigens nicht nur für Ameisen sondern für nahezu alle Insekten. Da spielt es auch keine Rolle ob die Art vom Aussterben bedroht ist oder geschützt ist, oder dergleichen. Nur was auf der Liste der streng geschützten Arten steht darf nicht einfach so importiert werden, aber da steht leider viel zu wenig (www.wisia.de). Nur diese Liste regelt die Importbestimmungen die auch Ameisen betreffen.
Als ich damals meinen Shop eröffnet habe, hab ich mich im Vorfeld natürlich auch über solche Dinge informiert, ich habe mit dem Deutschen Naturschutzbund, den verschiedenen Ministerien für Heimat und Natur, für den ländlichen Raum und noch anderen Ministerien telefoniert. Ich habe mit dem Veterenäramt des Frankfurter Flughafens telefoniert und was weiß ich noch mit wem alles. Die Antworten waren sehr ernüchternd:
"HANS, HANS, *lachend* schnell komm her, da will einer Ameisen importieren und fragt ob er da ne Genemigung braucht *lach*" - aufgelegt.
"Ameisen? Veterenäramt? Importieren? - Ja dann importieren Sie doch, das müssen Sie doch nicht anmelden!?"
Auch dem Bund für Naturschutz war es komplette egal welche Exoten oder was auch immer ich importiere, es gibt keinerlei Auflagen, keine Empfehlungen, nichts.
Für Ameisen/ Insekten / Futtertieren greift auch nicht der sonst für den Verkauf von Haustieren notwenige Paragraph 10.
Ich bitte um entsprechende Abänderung des Artikels.
Grüße Sebastian.
Antwort: Gültig sind:
25.2.2005 Neufassung der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) BGBl. I vom 24.2.2005, S. 258 BArtSchVerordnung: http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gesetze/naturschutz/bartschv_d.htm
Bundesnaturschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2002/gesamt.pdf
Aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Anlage_1_zur_Bundesartenschutzverordnung#Hautfl.C3.BCgler
Weshalb WISIA ( http://213.221.106.28/wisia/FsetWisia1_dt.html , Liste der in Deutschland streng geschützten heimischen Tiere und Pflanzen gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 11 BNatSchG) abweichend vom gültigen Gesetzestext, Anhang 1, KEINERLEI Hymenoptera auflistet, also weder „alle wild lebenden Bienen“, die Hornisse, die Kreiselwespen, noch die Waldameisen, entzieht sich meiner Kenntnis. Berichtigungsstand ist 1. 10. 2006.
Ich werde das BfN auf diesen gravierenden Mangel hinweisen. Das ist der bessere Weg, als sich über den scheinbar gesetzlosen Zustand zu amüsieren und falsche Behauptungen in die Schillerwelt des Internets abzusondern. – @ Sebastian: Ich habe Ihnen doch erst kürzlich die links zu den entsprechenden Gesetzestexten zugemailt!
Der WISIA-link befasst sich im Übrigen mit dem Schutz der hier einheimischen Fauna und Flora, und absolut nicht mit den Importbestimmungen! Insofern ist die Forderung, den Ameisenwiki-Text abzuändern, doch reichlich daneben! ( http://www.ameisenwiki.de/index.php/Importbestimmungen )
Leider werden in diesem Gesetzestext keine genaueren Ausführungen gemacht.
Wenn aber die Einfuhrbeschränkungen dem Schutz der Umwelt und der Tier- und Pflanzenwelt sowie dem Artenschutz dienen sollen, so braucht es doch nicht viel logische Überlegung, um zu dem Schluss zu kommen, dass z.B. die Tierwelt (hier Ameisen) gefährdende Importe von potenziell invasiven Arten und/oder von exotischen Parasiten und Krankheitserregern dem angestrebten Schutz unserer Fauna eindeutig zuwiderlaufen.
Wenn irgendwelche Zollbeamte etc. das nicht wissen, oder nicht so weit denken können, so darf man deren Unwissenheit nicht als Ausrede gebrauchen um gegen den Sinn und Geist der Schutzgesetze zu verstoßen oder dazu aufzurufen!
Ich fordere Sie daher dringend auf, Ihren entsprechenden, irreführenden Text im "Ameisenforum" entsprechend der Gesetzeslage zu aktualisieren!
A. Buschinger (13. 07.07)
_______ Hallo Herr Buschinger,
da haben Sie natürlich recht, ich hatte im Eifer des Gefechts nicht an die BundesArtenschutzverordnung gedacht.
Im Ameisenforum habe ich bereits eine richtigstellung geschrieben,
jetzt muss der Artikel hier nur noch in soweit verändert werden, dass der Import jedem gestattet ist, solange man sich an die Bundesartenschutzverordnung hält. Denn Strafbar ist nach wie vor nur der Import von geschützten Arten.
Besonders der Satz "Daraus ist klar zu entnehmen, dass die Einfuhr lebender Ameisen illegal ist.Wer sich darüber hinwegsetzt, begeht eine strafbare Handlung." entspricht nicht der Warheit. Denn es ist bei ungeschützten Arten auch ohne Anmeldung oder dergleichen legal, geschützte Arten können nur mit Genemigung importiert werden. Sebastian
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Ich schon wieder, ich habe mich zwischenzeitlich etwas mit den Neuregelungen befasst und möchte hiermit eine löschung oder komplette Neuverfassung des Themas vorschlagen, da es auf vollkommen falschen Informationen aufgebaut ist. Z.B. steht in dem Artikel dass beim Import von Lebensmitteln und Tierischen Erzeugnissen diese grundsätzlich untersucht werden müssen, das tritt aber nur bei bestimmten Produkten oder erst bei Mengen über 1KG in Kraft. (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/f0_lebensmittel/e0_fische_muscheln/a0_einfur_reiseverkehr/index.html)
Die genannte Quelle beim Zoll ist nicht existent, es ist keinerlei Nachweis über die Richtigkeit der Aussagen möglich. Der Artikel verallgemeinert viel zu sehr und bassiert wohl mehr auf Wunschdenken wie auf Tatsachen. Da hier aber Informationen mit Wahrheitsgehalt vermittelt werden sollen und nicht Wunschdenken bitte ich ein letztes mal um Aktualisierung des Artikels.