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Begründung: aktualisieren oder einstampfen --DmdM (Diskussion) 16:54, 5. Nov. 2013 (CET)


Dieser Artikel ist derzeit unter Bearbeitung und enthält momentan nicht aktuelle Richtlinien und Inhalte.

Die momentanen Richtlinen und angegebenen Lizenzen sind nicht zu beachten. Solltest du über die "Information über Richtlinien und rechtliches" darauf gestoßen sein, bedenke dass der Text noch unvollständig sein und Fehler enthalten kann. Die Richtlinien repräsentieren frühere Regelungen.

Welche Lizenzbestimmungen gelten für den Inhalt des AmeisenWikis?

Texte

Alle Texte stehen, sofern es sich nicht um Zitate aus Quellen mit anderer Lizensierung handelt, unter der Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported Lizenz. Das gilt für Artikel, Diskussionsseiten, Benutzerseiten, Portale und Seiten aus dem AmeisenWiki-Namensraum. Die genauen Bestimmungen sind unter AmeisenWiki:Lizenzbestimmungen zu finden.

Bilder

Die im AmeisenWiki hochgeladenen Bilddateien stehen zum Großteil unter einer freien Lizenz. Seit neuerem kann beim Bildupload eine Lizenzauswahl aufgerufen werden. Hierbei kann der Hochladende zwischen einer gemeinfreien Version ohne jegliche Bedingungen, und einer lizenzierten wählen, wobei bei letzterer das Medium unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt wird. Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden. (Die Bildbeschreibungsseite ist vom Artikel aus durch einen Klick auf das Bild zu erreichen.) Für Bilder, die als "public domain" hochgeladen wurden gilt, dass sie kommerziell genutzt und verändert werden dürfen. (Ausnahmen sind u. a. solche Bilder, die dem Markenrecht, Wappenrecht oder unter bestimmten Umständen der Panoramafreiheit unterliegen.)

Darf ich Inhalte des AmeisenWikis weiterverwenden?

Inhalte des AmeisenWikis dürfen gespiegelt werden, oder auf andere Internetseiten übernommen werden. Die Inhalte dürfen abgeändert werden, sowie gekürzt oder ergänzt werden. Auch der Druck und der Vertrieb der Inhalte ist gestattet, allerdings muss sich dabei an die Lizenzbestimmungen gehalten werden. Das bedeutet, dass das AmeisenWiki in einem solchen Falle als Quelle, beziehungsweise auf die entsprechende Autorenliste der jeweiligen Artikel als Urheber der Texte hingewiesen werden muss. (Bilder und andere Dateien stehen möglicherweise unter einer anderen Lizenz; dann gelten die jeweils angegebenen Bestimmungen.)
Die wichtigsten Bestimmungen der Creative Commons-Lizenz:
  1. Die Autoren müssen genannt werden. Bei Onlinemedien genügt nach Ansicht vieler ein Link auf den Artikel im AmeisenWiki und dessen Versionsgeschichte. Die Versionsgeschichte ist insofern wichtig, als dass sich in ihr eine Liste der Urheber befindet.
  2. Es muss deutlich gemacht werden, dass die aus dem AmeisenWiki übernommenen Inhalte sowie eventuelle eigene Bearbeitung ("Modified Version") davon unter der Creative Commons-Lizenz veröffentlicht werden.
  3. Modifizierte, beziehungsweise editierte Inhalte müssen unter der selben Lizenz wie der ursprüngliche Inhalt veröffentlicht werden.
Wird eine Lizenzerfordernis verletzt, gehen dem Verursacher dadurch die Rechte aus der Lizenz verloren und ist damit für eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig. Unabhängig von den Regeln dieses Projekts kann unter Umständen jeder Autor klagen, der Grund zur Annahme sieht, dass die Lizenzbestimmungen verletzt wurden.
Bei einer Weiternutzung von Bildern, die unter GNU FDL (nicht CC-BY o. Ä.) stehen, gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Bildlizenz. Mehrfach lizenzierte Bilder gestatten es, eine der Lizenzen auszuwählen.

Was bedeuten die Lizenzbestimmungen für die Weiternutzung auf Webseiten?

Siehe hierzu die Lizenzbestimmungen der Wikipedia, welche mit den Bestimmungen des AmeisenWikis zum Großteil übereinstimmen.
Häufig gemachte Fehler:
  • So sollte eine Quellenangabe auf deiner Seite nicht aussehen: Quelle: AmeisenWiki. Alle Inhalte unter GNU-Lizenz.
  • Vermeide den Eindruck, die Inhalte der Seite stammten allein von dir, wenn dem nicht so ist. (z. B. sollten keine „© by XYZ“-Vermerke mit auf der Seite stehen.)

Was bedeuten die Lizenzbestimmungen für die Weiternutzung in Druckmedien?

Für Druckmedien gilt, dass der Volltext (!) der GNU FDL sowie eine Liste der beteiligten Autoren abgedruckt werden müssen. Das schränkt die Verwendung von AmeisenWiki-Artikeln im Volltext für Printmedien erheblich ein.
Die gleichen Regeln gelten für Bilder. Da es oft unpraktisch ist, neben einem Bild den ganzen Volltext abzudrucken, ist es ratsam, sich direkt an den jeweiligen Fotografen zu wenden. Der Fotograf kann dann das Bild entweder entgeltlich oder unentgeltlich passend lizenzieren, da er als Urheber selbst nicht an die GNU FDL gebunden ist.
Natürlich gelten für Druckmedien wie für Onlinemedien die Ausnahmen, die der Gesetzgeber im Zitatrecht vorgesehen hat. Das heißt: Als korrekt ausgewiesenenes Zitat sind Auszüge aus dem AmeisenWiki immer erlaubt, ohne dass die Lizenzbestimmungen befolgt werden. Vollständige Textübernahmen zählen in der Regel nicht mehr als Zitat! Die Quelle bzw. der Autor muss beim Zitieren genannt werden.

Sind alle Inhalte des AmeisenWikis unterm Strich frei?

Nein, es gibt auch Inhalte, die nicht beliebig zu jedem Zweck verwertet oder verändert werden können.
Für Texte gilt:
  • Wörtliche Zitate aus urheberrechtlich geschützten Werken können nicht beliebig genutzt werden. Sie unterliegen dem Urheberrecht ihres Autors und werden im AmeisenWiki nur unter dem Zitatrecht genutzt.
Für Bilder gilt:
  • Bilder, auf denen lebende oder vor kurzem verstorbene Personen dargestellt sind, können nicht beliebig gewerblich verwertet werden.
  • Bilder, die Wappen oder Firmenlogos zeigen, können nach dem Namensrecht, dem Markenrecht oder im Fall von Hoheitszeichen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften gesondert geschützt sein. Sie können zwar im Kontext eines Artikels als Illustration genutzt (nicht: verwendet oder geführt), aber nicht beliebig gewerblich genutzt oder verändert werden.
  • Auf Bildern moderner urheberrechtlich geschützter Architektur, die nach der Panoramafreiheit erlaubt sind, darf das geschützte Werk nicht geändert werden (Änderungsverbot).
  • Da die gewerbliche Verwertung von Fotos von durch Geschmacksmuster geschützten Gegenständen (z. B. der Gestaltung des InterCityExpress) dem Schutzrechtsinhaber zugesprochen wird, ist bei einer sehr großen Kategorie von Produktbildern Vorsicht geboten.
  • Umstritten ist, inwieweit Eigentümer fotografierter Gegenstände aufgrund Hausrechts die gewerbliche Nutzung untersagen können. Siehe dazu eine Diskussion in der Wikipedia.
  • Einige Bilder, beispielsweise die Olympischen Ringe, unterliegen einem gesetzlichen Sonderschutz.

Was mache ich, wenn ich auf anderen Internetseiten Texte oder Bilder aus dem AmeisenWiki entdecke?

Freue dich, dass das AmeisenWiki seinen Zweck erfüllt – das ist nämlich erlaubt und erwünscht. Vielleicht handelt es sich ja um eines der zahlreichen Projekte, die das AmeisenWiki als Quelle benutzen. Im Sinne des AmeisenWikis kannst du folgende Punkte überprüfen:
  • Gibt es auf der Seite einen Hinweis, dass der Inhalt unter der GNU Freien Dokumentationslizenz veröffentlicht wird?
  • Gibt es eine lokale Kopie der (englischen) Lizenz?
  • Sind die Hauptautoren des Artikels genannt oder ist ein Link zum Artikel im AmeisenWiki gesetzt mit dem Hinweis, dass dort die Namen der Autoren zu finden sind?
  • Wenn es sich um ein Bild aus dem AmeisenWiki handelt, ist der Urheber des Bildes genannt? Ist die Lizenz genannt?
  • Ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen des AmeisenWikis findet auch statt, wenn der Betreiber der Website die Lizenzbestimmungen eigenmächtig einschränkt, etwa mit einem eigenen Copyright-Vermerk.
Manchmal ist es unklar, ob die Informationen auf fremden Seiten aus dem AmeisenWiki stammen oder vielmehr umgekehrt von der fremden Seite in das AmeisenWiki geflossen sind. In einem solchen Fall kannst du im AmeisenWiki an geeigneter Stelle andere Benutzer um Rat fragen oder den Betreiber der fremden Seite um Klärung bitten. Oft kann diese Frage an Hand der Versionsgeschichte einer Seite geklärt werden. Was du tun kannst, wenn du Artikel mit zweifelhafter Urheberschaft findest – selbst wenn es nur einzelne Sätze sind – steht im nächsten Abschnitt.

Was mache ich, wenn ich in dem AmeisenWiki eine Urheberrechtsverletzung entdecke?

Du hast im AmeisenWiki einen Text gefunden, der nachweislich aus einer urheberrechtlich geschützten Quelle stammt, z. B. von einer fremden Webseite, aus einem nicht gemeinfreien Buch oder einer Zeitung? Dann solltest du einen Hinweis auf die Diskussionsseite des Artikels schreiben. Gib bitte deine Gründe für die mögliche Urheberrechtsverletzung an, z. B. die Internetseite aus der der Artikel kopiert wurde.
Auch wenn es sich nur um einzelne Versionen des Artikels handelt, die wieder überschrieben wurden, müssen diese gelöscht werden; melde den Verstoß auf der Diskussionsseite des Artikels.
Bilder, die gegen das Urheberrecht verstoßen (z.B. Scans aus Büchern und Zeitungen, von anderen Webseiten kopierte Bilder oder Motive, die rechtlich problematisch sind) bitte ebenfalls auf der Diskussionsseite durch einen Hinweis markieren. Ein Administrator wird sich dann um die potentielle Urheberrrechtsverletzung kümmern.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, kannst du andere Benutzer um Rat fragen, direkt auf der Benutzerdiskussions-Seite des Benutzers deiner Wahl oder auf der Diskussionsseite des Artikels.

Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild im AmeisenWiki zu verwenden; ist das in Ordnung?

Das allein reicht nicht. Die Inhalte des AmeisenWikis unterliegen der GNU Freien Dokumentationslizenz. Das heißt: Im AmeisenWiki veröffentlichtes Material darf auch überall anders unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter verbreitet werden – es darf unter anderem verändert und kommerziell verwertet werden. Du brauchst daher die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers, dass er sein Werk unter der GNU FDL freigibt. Wenn der Urheber eines Werkes einer der Lizenzbestimmungen nicht zustimmt, darf es nicht im AmeisenWiki verwendet werden. Ausnahmen sind jedoch, insbesondere bei Bildern, unter Umständen möglich. In diesem Fall muss die verwendete Lizenz vollständig angegeben werden.

Darf ich meine selbst geschossenen Fotos in das AmeisenWiki hochladen?

Generell ja, das ist ausdrücklich erwünscht. Beachte aber bitte die Ausnahmen (Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken, von Personen, von Innenräumen u. a.).

Darf ich ein Firmenlogo, eine Comicfigur oder eine andere Grafik ins AmeisenWiki einfügen, wenn ich sie selbst nachmale?

Nein, das geht nicht, weil dieses Motiv in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Mit deiner Kopie produzierst du juristisch gesehen ein Plagiat. Dass du es selber nachmalst, ändert nichts daran. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers wird ein Bild gemeinfrei, dann darf es auch ohne Bedenken in das AmeisenWiki.
Einfach gestaltete Logos sind allerdings mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt. Was Schöpfungshöhe bedeutet, kannst du hier nachlesen.

Darf ich Bilder oder Texte von Autoren, die schon lange tot sind, einstellen?

Ja, wenn die Regelschutzfrist abgelaufen ist, d. h. wenn das Werk gemeinfrei ist.
Grundsätzlich erlischt die urheberrechtliche Schutzfrist nach deutschem (und europäischem) Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Regelschutzfrist). Man spricht dann von Gemeinfreiheit. (Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde.). Nach dem Tod der Urhebers gehen seine Rechte an die Erben über und erlöschen mit dem Ablauf der Regelschutzfrist.
Als Stichtag gilt das Ende des 70. Jahres nach dem Ableben. So ist zum Beispiel eine Fotografie, deren Fotograf am 27. März 1932 starb, seit dem 1. Januar 2003 gemeinfrei.
Unveränderte neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von älteren Werken (Bildbände, Faksimileausgaben, Postkarten) können nach vorherrschender Juristenmeinung (und relevanten Gerichtsurteilen) frei verwendet werden, da sie nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, um erneut urheberrechtlich geschützt zu sein. Das gilt jedoch nur für zweidimensionale Bildwerke, also Gemälde, Zeichnungen und Grafiken.
Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre sind, im AmeisenWiki als gemeinfrei akzeptiert.
Bilder, die durch ihr Alter gemeinfrei sind, kannst du einscannen oder abfotografieren und im AmeisenWiki hochladen. Auch Reproduktionen aus dem Internet sind zulässig. Das gilt jedoch nur für zweidimensionale Vorlagen, nicht für Skulpturen und andere Gegenstände. Durch die bloße Reproduktionen entsteht für dich allerdings kein eigenes Urheberrecht.

Darf ich fremde Texte zitieren?

Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen im AmeisenWiki prinzipiell zitiert werden.
Die Länge des Zitats muss jedoch in einem vertretbaren Verhältnis zum Artikeltext stehen – so kurz wie möglich, so lang wie nötig. Ein Zitat muss zudem in einem Zusammenhang stehen, etwa um eine Aussage zu illustrieren oder eine wörtliche Äußerung einer Person wiederzugeben, wenn dies im Zusammenhang erforderlich ist. Ein Zitat muss immer kommentiert werden. Richtlinien und rechtliche Bestimmungen sind hier zu finden.
Generelle Faustregel: Ein Zitat ist verzichtbar, wenn du seinen Inhalt in eigenen Worten formulieren kannst, ohne dass wichtige Informationen verloren gehen.
Die Quelle des Zitates muss immer angegeben sein (insbesondere Fundstelle mit Seitenanzahl), natürlich muss man sie auch angeben, wenn man ein Zitat aus dem Internet übernimmt.
Unproblematisch sind Zitate aus gemeinfreien Texten (siehe oben), aber auch hier ist eine Quellenangabe sinnvoll.
Sehr lange Zitate und Zitatesammlungen sind nur zulässig, wenn es sich um gemeinfreie Texte handelt.

Genügt es, wenn ich fremde Texte umformuliere?

Generell gilt: Fakten sind nicht urheberrechtlich schützbar, Formulierungen schon. Es genügt daher nicht, einfach einzelne Worte oder Sätze auszutauschen, umzustellen oder einzufügen. Eine Umschreibung fremder Inhalte mit eigenen Worten kann den notwendigen Abstand zur Vorlage jedoch erreichen. Generell gilt: Je weiter deine Formulierung vom Original entfernt ist, desto mehr bist du auf der „sicheren Seite“. Verfasse kein Plagiat!

Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen?

Generell sind Listen von Jahreszahlen, Personennamen, Lebensdaten, statistischen Angaben (z. B. Einwohnerzahlen, Zuschauerzahlen, Spielergebnisse, technische Daten) und ähnliche Datensammlungen nicht geschützt. Bei Datensammlungen in größerem Umfang kann es sich jedoch um eine geschützte Datenbank handeln, die als Ganzes urheberrechtlich geschützt ist und nicht komplett kopiert werden darf.
Du darfst jedoch nicht die konkrete Gestaltung einer Tabelle oder Liste übernehmen, sofern diese die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Das heißt zum Beispiel: Die Zahlen und Daten einer Statistik oder Tabelle darfst du abtippen; die Grafik oder Tabelle dazu musst du selbst erstellen.
Bei einer Liste von historischen Ereignissen, etwa einer stichwortartigen Biografie, darfst du die Auflistung der Jahreszahlen übernehmen; wenn die Ereignisse jeweils ausformuliert dahinter stehen, musst du sie durch eigene Formulierungen ersetzen.

Darf man Screenshots von TV-Sendungen, Kino-Filmen oder von Computersoftware und Computerspielen ins AmeisenWiki einfügen?

Nein, denn auch hierbei handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt.
Ausnahmen gibt es unter Umständen bei Software, die der GNU GPL oder einer freieren Lizenz unterliegen. Für Fernsehbilder gilt UrhG §87, Abs. 1: Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht, ... Lichtbilder von seiner Funksendung herzustellen sowie die Bild- oder Tonträger oder Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten.

Darf man Buchumschläge oder Zeitschriftencover fotografieren oder einscannen und diese ins AmeisenWiki einfügen?

Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial (Fotos oder Zeichnungen).
Ausnahmen sind sehr einfache Gestaltungen, die nicht genügend Schöpfungshöhe aufweisen, um schützbar zu sein, beispielsweise der Umschlag eines Reclam-Heftchens.

Darf ich Pressemitteilungen von Firmen verwenden?

Pressemitteilungen können im Normalfall im AmeisenWiki nur als Zitat im engen Rahmen des Zitatrechts verwendet werden. Quellenangaben sind erforderlich.
Pressemeldungen sind wie andere Texte auch urheberrechtlich geschützt. Die im AmeisenWiki verwendete GNU FDL-Lizenz erfordert es, dass der Text verändert und kommerziell genutzt werden darf. Eine solche Lizenzierung von Pressemeldungen werden wohl die wenigsten Firmen zulassen. Bei einer Anfrage, ob ein Text in voller Länge verwendet werden darf, muss ganz gezielt um die Freigabe unter GFDL gebeten werden.
Pressemitteilungen des AmeisenWikis stehen unter der GNU FDL und können unter den allgemeinen Lizenzbestimmungen verwendet werden.

Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten?

Zu dieser Frage gibt es im Internetrecht bislang keine vorherrschende Rechtsmeinung, sondern nur eine Reihe von Gerichtsurteilen. Generell gilt für das AmeisenWiki: Externe Weblinks müssen daraufhin überprüft werden, ob sie auf Seiten mit strafrechtlich relevantem Inhalt verweisen; gegebenenfalls muss der Link entfernt werden. (In Deutschland wird dies begründet durch §5, Abs. 2 TDG sowie § 130a, Abs. 1, § 140 StGB [Beihilfe zur Anleitung und Billigung von Straftaten].)
Es genügt dabei nicht, sich mit einem sogenannten Disclaimer von den Inhalten verlinkter Seiten zu distanzieren. Im wissenschaftsrelevanten Kontext können solche Verlinkungen jedoch erlaubt sein (siehe §86 Abs. 3, §86a Abs. 3, §130 Abs. 5 StGB); es wird davon ausgegangen, dass diese Regelungen auf das AmeisenWiki anwendbar sind, Gerichtsentscheidungen über diese Frage gibt es noch nicht.
Problematisch sind z. B. Links zu:
    • Seiten, die gegen das Urheberrecht verstoßen (häufig ist das bei Fanseiten und Tauschbörsen der Fall)
    • Seiten, die Software anbieten, mit denen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden können (OLG München, 7/2005; Urteilsbegründung steht noch aus)
    • volksverhetzenden Inhalten und verfassungsfeindlichen Organisationen (AG Berlin-Tiergarten; AZ 260 DS 857/96)
    • pornografischen Inhalten (Jugendschutzgesetz)
In den meisten Fällen dürfte der Link allerdings im AmeisenWiki sowieso nicht angebracht sein.

Kann ich einmal von mir eingestellte Inhalte (Texte, Bilder) wieder zurückziehen?

Nein! Grundsätzlich ist die mit der Einstellung unter GFDL eingegangene Lizenz-Vereinbarung nicht kündbar.
Wenn du Texte oder Bilder hochlädst, deren Urheber du bist, stimmst du automatisch der GNU FDL zu. Das heißt, deine Inhalte dürfen von Dritten ohne Rückfrage
  1. weiterverwendet
  2. verändert
  3. kommerziell verwertet werden.
Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nicht möglich. Wenn du mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden bist, solltest du nicht am AmeisenWiki mitarbeiten.

Kann ich dem AmeisenWiki zur Verfügung gestellte Inhalte als Urheber anderweitig verwenden?

Ja! Du als Urheber bist nicht an die Lizenzbestimmungen gebunden, da das AmeisenWiki kein ausschließliches Nutzungsrecht erwirbt. Der Urheber kann seine Inhalte ohne Hinweis auf die Lizenz und das AmeisenWiki in beliebiger Weise anderweitig nutzen, sie kommerziell verwerten oder unter einer anderen (freien) Lizenz zur Verfügung stellen. Dies bezieht sich natürlich nur auf die eigenen Inhalte, nicht auf Veränderungen, die von anderen Mitarbeitern an einem Artikel vorgenommen wurden (sofern diese nicht nur geringfügiger Art sind, z. B. Korrektur der Zeichensetzung).



Dieser Artikel basiert auf der deutschen Wikipedia, und ist unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht.