Importbestimmungen: Unterschied zwischen den Versionen

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http://www.zoll-d.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z0_vub/index.html
'''Importbestimmungen für Deutschland:'''


Die Ein- bzw. Ausfuhr von bestimmten Waren ist beschr&auml;nkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) m&ouml;glich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote. ....<br>
Die Einfuhr bestimmter Waren nach Deutschland ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.
Diese Beschr&auml;nkungen dienen vor allem dem Schutz<br>
der Bev&ouml;lkerung <br>
der Umwelt <br>
der Tier- und Pflanzenwelt <br>
der internationalen Sicherheit. <br>
Bei privaten Einfuhren bestehen insbesondere f&uuml;r die folgenden Bereiche Verbote und Beschr&auml;nkungen:<br>
Artenschutz <br>
.......<br>
Lebensmittel <br>
........<br>
Sanit&auml;rer Pflanzenschutz (z.B. Kartoffeln) <br>
.........<br>
Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte)<br>


Deshalb ist die Einfuhr von lebenden Tieren und von Erzeugnissen tierischer Herkunft grunds&auml;tzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zust&auml;ndigen Veterin&auml;rbeh&ouml;rden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zul&auml;ssig. Daneben ist die Einfuhr auf bestimmte Eingangszollstellen beschr&auml;nkt.
Diese Beschränkungen dienen vor allem dem Schutz
*der Bevölkerung
*der Umwelt
*der Tier- und Pflanzenwelt
*der internationalen Sicherheit


Daraus ist klar zu entnehmen, dass die Einfuhr lebender Ameisen illegal ist. Wer sich dar&uuml;ber hinwegsetzt, begeht eine strafbare Handlung
Bei privaten Einfuhren bestehen insbesondere für die folgenden Bereiche Verbote und Beschränkungen:
*Artenschutz
*Lebensmittel
*Sanitärer Pflanzenschutz (z.B. Kartoffeln)
*Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte)
 
Aus diesen Gründen ist bei Einfuhr von lebenden Tieren und von Erzeugnissen tierischer Herkunft grundsätzlich zuerst Rat einzuholen ob das zu importierende Tier oder Erzeugnis Importauflagen unterliegt.
 
Vor der Einfuhr von Ameisen ist im besonderen darauf zu achten, dass diese nicht zu den geschützten Arten gehören dürfen. Der Import von ungeschützten Arten ist - jeh nach Exportbestimmung des Herkunftslandes - erlaubt.
 
'''Exportbestimmungen anderer Länder:'''
 
Einige Länder haben Exportverbote die auch Ameisen betreffen, es ist also illegal aus diesen Ländern Ameisen zu exportieren! Es ist daher wichtig sich vor dem versuchten Export genau zu erkundigen was erlaubt ist und was nicht.
 
In den Ameisen-Foren schwirren immer wieder Diskussionen herum, ob und warum Ausfuhrbeschränkungen für Ameisen etc. existieren und wie man die Bestimmungen vielleicht umgehen oder unterlaufen könnte; ein Beispiel: http://www.antstore.net/viewtopic.php?t=4520
 
Es gibt für die Regierungen vor allem tropischer Länder sehr gute und verständliche Gründe, die Ausfuhr lebender Organismen, Pflanzen, Tiere, Pilze, Mikroorganismen…streng zu reglementieren:
 
„Ameisen sind wahre Chemiefabriken“, so heißt es ganz offiziell in der wiss. Fachliteratur. Sie synthetisieren unzählige, auch ausgefallen Verbindungen, von denen man zunächst nicht weiß, ob sie nicht für irgendetwas verwendbar sind, z.B. medizinisch.
 
Heute muss man nun nicht mehr Massenzuchten solcher Tiere anlegen, oder ganze Felder bestimmter Pflanzen anbauen, wenn sich darin eine kommerziell verwertbare Verbindung findet. Es genügen winzige Proben der Organismen.
 
Die Inhaltsstoffe lassen sich vielfach mit modernen Analysemethoden aus  Mikrogramm-Mengen genau bestimmen. Auch die Synthesetechniken sind inzwischen sehr ausgefeilt, so dass man von einer aufgrund ihrer Struktur „verdächtigen“ Verbindung schnell Gramm- oder Kilogramm-Mengen künstlich herstellen kann.
 
Die Verbindung lässt sich damit „screenen“, in zahllosen parallelen Versuchen auf Wirksamkeit als Medikament, Schädlingsbekämpfungsmittel, Hormon etc. testen.
Wird eine entsprechende Verbindung als wirksam eingestuft, lässt man sie patentieren, produziert sie in verkäuflicher Form, die Herstellerfirma verdient sich dumm und dämlich damit, und das URSPRUNGSLAND, aus dem die Verbindung stammt, geht leer aus!
Ähnliches ist mit genetischen Analysen der kleinen Ursprungsproben möglich, und mit Synthese der gewünschten Verbindungen in Fermentern mittels Bakterien, denen man z.B. ein entsprechendes Gen aus dem Ursprungsorganismus eingebaut hat.
 
Manche Staaten haben deshalb bereits Verträge mit der Pharmaindustrie, die ihnen einen Teil der Erlöse zusichern, wenn aus einem Organismus des jeweiligen Ursprungslandes ein marktfähiges Produkt entwickelt wird.
 
Wird eine pflanzliche oder tierische Probe aus einem Land geschmuggelt, geht im Erfolgsfall das Herkunftsland leer aus, denn der Hersteller muss ja nicht einmal angeben, woher er das Ausgangsmaterial hat: Er kann die, z.B., Ameisenkolonie bei einem Händler gekauft haben, mit einer möglicherweise falschen Artangabe und der Herkunft „Südamerika“, ohne Nennung eines der zahlreichen südamerikanischen Staaten. Für den Hersteller wichtig ist nur die Struktur der neuen, bisher unbekannten Verbindung, und dass sich diese Verbindung  verkaufen lässt.
 
Wenn man diese Fakten kennt, kann man sich vielleicht vorstellen, dass es absolut nicht im Interesse eines Staates liegt, wenn „biologisches Material“ unkontrolliert und ohne entsprechende Verträge das Land verlässt. Dabei spielt es keine Rolle, wenn der Organismus nur zur Privathaltung „gedacht“ ist: Kein Händler kann garantieren, dass seine Spinnen, Tausendfüßler, Ameisen…  nicht doch irgendwie an die Pharmaindustrie weitergegeben werden.
 
Mit dieser Ergänzung soll verständlich gemacht werden, weshalb es überhaupt Ausfuhrverbote und Ausfuhrkontrollen für Tiere und Pflanzen gibt.
 
'''Aktuell'''
 
[[http://www.ameisenwiki.de/index.php/Aktuelle_Ereignisse#Eine_weitere_Diskussion_zum_Ameisen-Handel_im_Blog_von_Alex_Wild_.2820._Nov._2011.29]] - (20. Nov. 2011)
 
[[http://www.ameisenwiki.de/index.php/Aktuelle_Ereignisse#Deutscher_Ameisenh.C3.A4ndler_beim_Schmuggeln_von_Ameisen_in_Australien_entdeckt_und_bestraft_.2812._Nov._2011.29]]  - (12. Nov. 2011)
 
[[http://www.ameisenforum.de/neues-aus-medien-wissenschaft/45152-deutscher-ameisenh-ndler-beim-ameisenschmuggel-australien-erwischt.html]] - (12. Nov. 2011)
[[http://www.ameisenwiki.de/index.php/Archiv_%C3%A4lterer_Ereignisse/2008#Mitnahme_von_Exoten_bei_Urlaubsreisen.3F_.2809._Feb._2008.29]] - (09. Feb. 2008)
 
==Weblinks==
*[http://www.zoll.de Hinweise auf der offizielle Seite des Zoll]
 
*[http://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/index.php] (Artenschutz im Urlaub)
 
==Lesestoff==
[[http://www.ameisenwiki.de/index.php/Zeitschriftenbeitr%C3%A4ge]]
Siehe: 01 Ameisenimporte, „''Ameisen-Handel und Naturschutz in der BR Schilda''“
[[Kategorie:Schutz]]

Aktuelle Version vom 5. Juni 2013, 20:43 Uhr

Importbestimmungen für Deutschland:

Die Einfuhr bestimmter Waren nach Deutschland ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.

Diese Beschränkungen dienen vor allem dem Schutz

  • der Bevölkerung
  • der Umwelt
  • der Tier- und Pflanzenwelt
  • der internationalen Sicherheit

Bei privaten Einfuhren bestehen insbesondere für die folgenden Bereiche Verbote und Beschränkungen:

  • Artenschutz
  • Lebensmittel
  • Sanitärer Pflanzenschutz (z.B. Kartoffeln)
  • Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte)

Aus diesen Gründen ist bei Einfuhr von lebenden Tieren und von Erzeugnissen tierischer Herkunft grundsätzlich zuerst Rat einzuholen ob das zu importierende Tier oder Erzeugnis Importauflagen unterliegt.

Vor der Einfuhr von Ameisen ist im besonderen darauf zu achten, dass diese nicht zu den geschützten Arten gehören dürfen. Der Import von ungeschützten Arten ist - jeh nach Exportbestimmung des Herkunftslandes - erlaubt.

Exportbestimmungen anderer Länder:

Einige Länder haben Exportverbote die auch Ameisen betreffen, es ist also illegal aus diesen Ländern Ameisen zu exportieren! Es ist daher wichtig sich vor dem versuchten Export genau zu erkundigen was erlaubt ist und was nicht.

In den Ameisen-Foren schwirren immer wieder Diskussionen herum, ob und warum Ausfuhrbeschränkungen für Ameisen etc. existieren und wie man die Bestimmungen vielleicht umgehen oder unterlaufen könnte; ein Beispiel: http://www.antstore.net/viewtopic.php?t=4520

Es gibt für die Regierungen vor allem tropischer Länder sehr gute und verständliche Gründe, die Ausfuhr lebender Organismen, Pflanzen, Tiere, Pilze, Mikroorganismen…streng zu reglementieren:

„Ameisen sind wahre Chemiefabriken“, so heißt es ganz offiziell in der wiss. Fachliteratur. Sie synthetisieren unzählige, auch ausgefallen Verbindungen, von denen man zunächst nicht weiß, ob sie nicht für irgendetwas verwendbar sind, z.B. medizinisch.

Heute muss man nun nicht mehr Massenzuchten solcher Tiere anlegen, oder ganze Felder bestimmter Pflanzen anbauen, wenn sich darin eine kommerziell verwertbare Verbindung findet. Es genügen winzige Proben der Organismen.

Die Inhaltsstoffe lassen sich vielfach mit modernen Analysemethoden aus Mikrogramm-Mengen genau bestimmen. Auch die Synthesetechniken sind inzwischen sehr ausgefeilt, so dass man von einer aufgrund ihrer Struktur „verdächtigen“ Verbindung schnell Gramm- oder Kilogramm-Mengen künstlich herstellen kann.

Die Verbindung lässt sich damit „screenen“, in zahllosen parallelen Versuchen auf Wirksamkeit als Medikament, Schädlingsbekämpfungsmittel, Hormon etc. testen. Wird eine entsprechende Verbindung als wirksam eingestuft, lässt man sie patentieren, produziert sie in verkäuflicher Form, die Herstellerfirma verdient sich dumm und dämlich damit, und das URSPRUNGSLAND, aus dem die Verbindung stammt, geht leer aus! Ähnliches ist mit genetischen Analysen der kleinen Ursprungsproben möglich, und mit Synthese der gewünschten Verbindungen in Fermentern mittels Bakterien, denen man z.B. ein entsprechendes Gen aus dem Ursprungsorganismus eingebaut hat.

Manche Staaten haben deshalb bereits Verträge mit der Pharmaindustrie, die ihnen einen Teil der Erlöse zusichern, wenn aus einem Organismus des jeweiligen Ursprungslandes ein marktfähiges Produkt entwickelt wird.

Wird eine pflanzliche oder tierische Probe aus einem Land geschmuggelt, geht im Erfolgsfall das Herkunftsland leer aus, denn der Hersteller muss ja nicht einmal angeben, woher er das Ausgangsmaterial hat: Er kann die, z.B., Ameisenkolonie bei einem Händler gekauft haben, mit einer möglicherweise falschen Artangabe und der Herkunft „Südamerika“, ohne Nennung eines der zahlreichen südamerikanischen Staaten. Für den Hersteller wichtig ist nur die Struktur der neuen, bisher unbekannten Verbindung, und dass sich diese Verbindung verkaufen lässt.

Wenn man diese Fakten kennt, kann man sich vielleicht vorstellen, dass es absolut nicht im Interesse eines Staates liegt, wenn „biologisches Material“ unkontrolliert und ohne entsprechende Verträge das Land verlässt. Dabei spielt es keine Rolle, wenn der Organismus nur zur Privathaltung „gedacht“ ist: Kein Händler kann garantieren, dass seine Spinnen, Tausendfüßler, Ameisen… nicht doch irgendwie an die Pharmaindustrie weitergegeben werden.

Mit dieser Ergänzung soll verständlich gemacht werden, weshalb es überhaupt Ausfuhrverbote und Ausfuhrkontrollen für Tiere und Pflanzen gibt.

Aktuell

[[1]] - (20. Nov. 2011)

[[2]] - (12. Nov. 2011)

[[3]] - (12. Nov. 2011)

[[4]] - (09. Feb. 2008)

Weblinks

  • [5] (Artenschutz im Urlaub)

Lesestoff

[[6]] Siehe: 01 Ameisenimporte, „Ameisen-Handel und Naturschutz in der BR Schilda